9 anwaltschaft zusammen mit der Kantonspolizei Bern und der Staatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren seit Hafteröffnung stetig und zügig vorangetrieben habe. Im Übrigen erscheine es in Kenntnis der prozessualen Vorschriften realitätsfern, ernsthaft zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft nun faktisch innert weniger als zwei Wochen nach Beschwerdeeingang in einem komplexen internationalen Verfahren Anklage erheben solle.