Die Akten seien am 15. Mai 2023 der Staatsanwaltschaft Hamburg retourniert worden. Dem Verteidiger sei alsdann nach deutschem Prozessrecht Frist angesetzt worden um mitzuteilen, ob sich E.________ auf eine Befragung einlasse. Am 5. Juni 2023 habe die Staatsanwaltschaft Hamburg die Akten zur delegierten Befragung an das Landeskriminalamt mit dem Auftrag übermittelt, umgehend eine Befragung in der JVA durchzuführen. Daraus gehe hervor, dass die hiesige Staats-