Den Akten könne darüber hinaus nicht entnommen werden, wann das Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden gerichtet worden sei. Infolge der Rapportierung Ende August 2022 müsste dieses spätestens im Verlauf des Septembers 2022 versandt worden sein, ansonsten diesbezüglich von einer nicht zu rechtfertigenden Verfahrensverzögerung ausgegangen werden müsse. Erstellt sei, dass der Fragekatalog für die rechtshilfeweise Befragung von E.________ den deutschen Behörden frühestens Anfang März 2023 zugestellt worden sei. Seit dem angeblichen Versand des Fragekatalogs an die deutschen Behörden seien wiederum zwischen drei und vier Monate vergangen.