Infolgedessen habe die Staatsanwaltschaft in den letzten beiden und im vorliegenden Haftprüfungsverfahren vorgebracht, dass ausgehend vom Rapport der Kantonspolizei Bern vom 26. August 2022 die rechtshilfeweise Befragung von E.________ durchzuführen sei. Mit der ausstehenden Befragung und der bisher nicht geglückten Ermittlung der übrigen Mittäter sei denn auch die andauernde Kollusionsgefahr begründet worden. Die Staatsanwaltschaft habe bereits im Haftverlängerungsantrag von Mitte November 2022 verlauten lassen, dass die Ermittlungen weit fortgeschritten seien; der zeitnahe Abschluss der Untersuchung sei bereits am 14. November 2022 in Aussicht gestellt worden.