7 doch nicht geständig.». Gestützt auf die Aktenlage sei erstellt, dass die Staatsanwaltschaft spätestens seit dem 26. August 2022 von der angeblichen Kooperation des Beschwerdeführers mit E.________ und weiteren unbekannten Mittätern betreffend mehrere Einbruchdiebstähle Kenntnis habe. Infolgedessen habe die Staatsanwaltschaft in den letzten beiden und im vorliegenden Haftprüfungsverfahren vorgebracht, dass ausgehend vom Rapport der Kantonspolizei Bern vom 26. August 2022 die rechtshilfeweise Befragung von E.________ durchzuführen sei.