Der Beschwerdeführer ist albanischer Staatsangehöriger und verfügt in der Schweiz weder über einen Wohnsitz noch einen gültigen Aufenthaltstitel. Seine Ehefrau, die gemäss seinen Aussagen vom 20. Mai 2022 schwanger gewesen ist, lebt in Albanien. Hier in der Schweiz lebt seine Schwester, an deren Domizil sich der Beschwerdeführer während seiner Anwesenheit in der Schweiz aufgehalten hat.