Der Beschwerdeführer wurde am 19. Mai 2022 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Mit Entscheid vom 17. Mai 2023 des Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) gab dieses einem weiteren Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft statt und verlängerte die Untersuchungshaft um weitere drei Monate bis zum 18. August 2023. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 1. Juni 2023 Beschwerde.