1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Diebstahls, evtl. banden- und gewerbsmässig begangen, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Der Beschwerdeführer wurde am 19. Mai 2022 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft.