Auch die inkriminierten Straftaten deuten auf eine Kollusionsbereitschaft des Beschwerdeführers hin, soll er doch insbesondere C.________ während zehn Jahren wiederholt geschlagen, gewürgt, und mit einem Messer und dem Tod bedroht haben, wenn sie nicht mache, was er wolle. Nachdem C.________ verschwunden war, begann er nach ihr zu suchen und gab bei der Kantonspolizei Bern eine Vermisstenmeldung auf. Auch nachdem ihn die Polizei darüber informiert hatte, dass es seiner Frau gut gehe und sie keinen Kontakt zu ihm wolle, suchte er sie gemäss eigenen Angaben weiter.