Gemäss der Anklageschrift vom 5. Mai 2023 soll der Beschwerdeführer die mutmasslichen Opfer durch Missbrauch von Macht, Täuschung und Ausnutzung ihrer besonderen Hilflosigkeit sowie Drohung und Gewalt für die Arbeit in der Prostitution angeworben und darin festgehalten haben. C.________ soll er ständig überwacht und kontrolliert, sie psychisch manipuliert und bedrängt haben, ihr gegenüber gewalttätig gewesen sein und sie bedroht haben, damit sie ihm gehorche. Er soll ein ausgeprägtes Abhängigkeitsund Subordinationsverhältnis geschaffen haben und auch E.________ durch seine Machtstellung und die bereits angewandte Gewalt in der Prostitution festgehalten haben (vgl. Ziff.