10 genes persönliches Bild der mutmasslichen Opfer machen wird (vgl. Art. 343 Abs. 3 StPO; SCHMID/JOSITSCH, Schweizerische Strafprozessordnung Praxiskommentar, 3. Aufl. 2018, N. 7 zu Art. 343 StPO), zumal das Aussageverhalten von C.________ vom amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers kritisiert wird (vgl. sein Schreiben an das Zwangsmassnahmengericht vom 2. Juni 2022 sowie das Schreiben an die Staatsanwaltschaft vom 19. April 2023 [Antrag auf Glaubwürdigkeitsgutachten]).