Da gewisse dieser Beweisanträge auf Zeugeneinvernahmen jedoch bereits wiederholt gestellt worden seien, müsse davon ausgegangen werden, dass sie nach Anklageerhebung auch dem urteilenden Gericht erneut unterbreitet würden. Damit könnten kollusionsfällige, durch das urteilende Gericht vorzunehmende Beweisabnahmen im jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, und die vom kantonalen Zwangsmassnahmengericht am 1. März 2023 vorgenommene Einschätzung zum Fortbestehen der Kollusionsgefahr könne immer noch Gültigkeit beanspruchen.