318 StPO behandelten Beweisanträge liege weiterhin eine Aussage-gegen-Aussage- Konstellation vor, die bei den anzuklagenden Vieraugendelikten (Sexualdelikte, Menschenhandel und Förderung der Prostitution) üblicherweise dazu führe, dass dem Unmittelbarkeitsprinzip grosse Bedeutung zukomme und eine erneute Befragung sämtlicher Parteien vor dem urteilenden Gericht zu erwarten sei. Die Vorwürfe stützen sich zum grossen Teil auf Personalbeweise, wobei die Privatklägerinnen A.________ massiv belasteten. Die Verteidigung habe im Rahmen der Frist nach Art. 318 StPO 6 Beweisanträge gestellt, darunter sei die Einvernahme von 11 Zeugen beantragt worden.