Er spricht kein Deutsch und bedurfte anlässlich der Befragungen jeweils einer Übersetzung. Er spricht bulgarisch und englisch, wobei er sich mit dem Englischen vielerorts verständigen und somit zurechtfinden kann. In der Vergangenheit hat er denn auch bereits fünf Jahre in England gelebt, wobei er gemäss seinen eigenen Aussagen bis zu seiner Verhaftung noch Kontakt zu Personen in England von damals pflegte (vgl. Z. 410 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 21. Januar 2021). Der Beschwerdeführer hat eingestanden, früher einmal eine falsche griechische Identität benutzt zu haben (vgl. Z. 497 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 21. Januar 2021).