Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid des ZMG vom 16. Mai 2023 sei aufzuheben. 2. Der Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 5. Mai 2023 sei abzuweisen, eventuell bis maximal zum rechtskräftigen Entscheid über die Beschwerde vom 11. Mai 2023 (Verfahren BK 23 187) zu bewilligen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -