Gleichzeitig stellte sie beim Zwangsmassnahmengericht ein Gesuch um Anordnung von Sicherheitshaft. Mit Entscheid vom 16. Mai 2023 versetzte das Zwangsmassnahmengericht den Beschwerdeführer für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 4. August 2023, in Sicherheitshaft. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 31. Mai 2023 Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid des ZMG vom 16. Mai 2023 sei aufzuheben.