Mit Verfügung vom 2. Mai 2023 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch des Beschwerdeführers um vorzeitigen Strafvollzug ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 11. Mai 2023 Beschwerde (vgl. hängiges Beschwerdeverfahren BK 23 187). Am 5. Mai 2023 erhob die Staatsanwaltschaft gegen den Beschwerdeführer wegen oben genannter Delikte Anklage. Gleichzeitig stellte sie beim Zwangsmassnahmengericht ein Gesuch um Anordnung von Sicherheitshaft.