fachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 3. Dezember 2020 wurde der Beschwerdeführer verhaftet und mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 7. Dezember 2020 für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft versetzt. Die Untersuchungshaft wurde vom Zwangsmassnahmengericht mehrmals um jeweils drei Monate verlängert, letztmals mit Entscheid vom 1. März 2023. Sämtliche Haftentscheide sind unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Mit Verfügung vom 2. Mai 2023 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch des Beschwerdeführers um vorzeitigen Strafvollzug ab.