8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung des Rechts auf unentgeltliche Prozessführung wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. 4. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung der Beschwerdeführerin wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.