So sagte die Mutter lediglich aus, dass sie nicht immer gehen könne und sie froh gewesen sei, wenn die Beschwerdeführerin sie abgeholt habe (Z. 207 ff.). Erst später in der Einvernahme führte sie aus, sie brauche das Fahrzeug, weil sie sich kein Taxi leisten könne (Z. 267 f.). Es ist aber nicht ersichtlich, weshalb es ihr beispielsweise nicht möglich sein sollte, etwa auch den öffentlichen Verkehr zu benützen, zumal sie in der Stadt J.________ wohnt, welche mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen ist.