Mit Blick auf die Strafanzeige der Finanzdirektion des Kantons Bern vom 25. August 2022, die dazu eingereichten Beilagen (insbesondere Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 5. März 2019, Beilage 19) sowie die bisherigen Untersuchungsergebnisse (Sicherstellungen und Beschlagnahme von zahlreichen Vermögenswerten und Kontosperren) besteht der hinreichende Tatverdacht gegen den Beschuldigten 1, dass dieser u.a. der Steuerverwaltung gegenüber seine finanzielle Situation verheimlicht bzw. falsche Angaben gemacht hat; dies nicht nur im Zusammenhang mit dem Rückkauf der Verlustscheine, sondern schon in den