3 5. 5.1 Die Beschwerdeführerin bestreitet zunächst den Tatverdacht, indem sie ausführt, sie sei in das aus fragwürdigen Motiven gegen den Beschuldigten 1 eingeleitete Strafverfahren gestützt auf eine haltlose sachliche und rechtliche Grundlage miteinbezogen worden (Rz. 28). Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden.