In der Folge wurde ihm vom 2. April 2020 bis zum 30. April 2022 Sozialhilfe gewährt. Weiter wird dem Beschuldigten 1 vorgeworfen, anlässlich von Pfändungen ab dem Jahr 2008 bis im Sommer 2022 ebenfalls wahrheitswidrige Angaben zu seiner finanziellen Situation gemacht zu haben (Pfändungsbetrug). Der Beschwerdeführerin wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Beschuldigten 1 bei den ihm vorgeworfenen Delikten unterstützt und finanziell profitiert zu haben.