Dem ehemaligen Ehemann der Beschwerdeführerin (nachfolgend: Beschuldigter 1) wird vorgeworfen, in der Zeit von Juli 2013 bis Mai 2015 im Zusammenhang mit dem Rückkauf von Verlustscheinen in der Höhe von CHF 8'715’504.45 und Nachzahlungsforderungen aus unentgeltlicher Rechtspflege in der Höhe von CHF 6’200.30 gegenüber der Steuerverwaltung des Kantons Bern bewusst falsche Angaben über seine finanzielle Situation gemacht zu haben, um die Schuldbriefe für den Betrag von CHF 25’000.00 zurückzukaufen. Zudem wird er beschuldigt, durch wahrheitswidrige Angaben betreffend seine finanzielle Situation vom September 2011 bis Mai 2019 unrechtmäs-