3. Betreffend Ausgangslage und Sachverhalt kann auf die Ausführungen der staatsanwaltlichen Stellungnahme verwiesen werden. Dem ehemaligen Ehemann der Beschwerdeführerin (nachfolgend: Beschuldigter 1) wird vorgeworfen, in der Zeit von Juli 2013 bis Mai 2015 im Zusammenhang mit dem Rückkauf von Verlustscheinen in der Höhe von CHF 8'715’504.45 und Nachzahlungsforderungen aus unentgeltlicher Rechtspflege in der Höhe von CHF 6’200.30 gegenüber der Steuerverwaltung des Kantons Bern bewusst falsche Angaben über seine finanzielle Situation gemacht zu haben, um die Schuldbriefe für den Betrag von CHF 25’000.00 zurückzukaufen.