1. Von der E-Mail des Beschwerdeführers vom 14. Juni 2023 wird Kenntnis genommen und gegeben und festgestellt, dass die Eingabe rechtsungültig erfolgt ist. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet. 5. Sollten Rechtsanwalt B.________ im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren Aufwendungen entstanden sein, wird die diesbezügliche Entschädigung durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht im Endentscheid festzusetzen sein.