Zum einen würde – wie erwähnt – eine Verletzung des Hausarrests erst zu spät erkannt werden. Zum anderen könnte eine Verletzung eines gleichzeitig erlassenen Kontaktverbots ebenfalls erst im Nachhinein und damit zu spät festgestellt werden. Eine Kontaktaufnahme ist im Übrigen auch von zu Hause aus – mittels elektronischer Geräte – möglich. 7.4 Mit dem Zwangsmassnahmengericht ist schliesslich festzuhalten, dass sich die Untersuchungshaft auch unter Berücksichtigung der geltend gemachten gesundheitlichen Probleme des Beschwerdeführers als verhältnismässig erweist.