11 Aufenthaltszweck in die Schweiz kam. Mit Ausnahme seiner in S.________ (Ort) wohnhaften Kinder und Enkelkinder weist er keinen Bezug zur Schweiz auf. Wie der Beschwerdeführer anlässlich seiner Hafteröffnungseinvernahme selbst ausführte, verfügt er derzeit über keinen Arbeitgeber und bezieht eine staatliche Rente (Hafteröffnungseinvernahme des Beschwerdeführers vom 13. Mai 2023, S. 3 Z. 64-65).