Die letzte der bisher bekannten fünf geschädigten Personen konnte am 7. Juni 2023 befragt werden. Der Deliktsbetrag belaufe sich derzeit auf CHF 32'000.00. Gemäss Staatsanwaltschaft sind jedoch nach wie vor Ermittlungen zu den Geldübergaben, zu den weiteren mutmasslich beteiligten Personen wie E.________, «M.________», «N.________» und allfälligen weiteren Hintermännern sowie zu möglichen weiteren, allenfalls versuchten Delikten zu tätigen. Ebenfalls ist zu klären, in welcher Form der Beschwerdeführer an den ihm vorgeworfenen Straftaten beteiligt war. Schliesslich ist die Auswertung der beschlagnahmten Mobiltelefone ausstehend.