__ vom 13. Mai 2023, S. 8 Z. 269-271; S. 9-10 Z. 306-312), die jeweils Geschädigten sowie den Ort der Geldweitergabe in Solothurn (a.a.O., S. 8 Z. 257-259; S. 10 Z. 281-282) ausfindig gemacht werden. Wie die Staatsanwaltschaft in ihren Schlussbemerkungen mitteilt, konnten aufgrund der zwischenzeitlich ausgewerteten Aussagen von E.________ erste Geschädigte identifiziert werden, deren Verfahren bis dahin gegen unbekannte Täterschaft geführt worden waren. Die letzte der bisher bekannten fünf geschädigten Personen konnte am 7. Juni 2023 befragt werden.