8 nen derzeit gestützt darauf keine zuverlässigen Rückschlüsse zum subjektiven Tatbestands gezogen werden. Nur am Rande ist festzuhalten, dass eine kurze Google- Abfrage keine Treffer zum fraglichen Unternehmen ergeben hat. Auch im Zentralen Firmenindex der Schweizerischen Eidgenossenschaft scheint der Kurierdienst nicht verzeichnet zu sein. Ob sich der subjektive Tatbestand nachweisen lässt, wird mithin Gegenstand der weiteren Untersuchungen und – im Falle einer Anklageerhebung – vom Sachgericht zu beurteilen sein.