Weiter wird ausgeführt, dass H.________ das abzuholende Bargeld auf der Bank abgehoben habe, nachdem ihr am Telefon von unbekannter Täterschaft suggeriert worden sei, dass sich auf ihrem Konto «Falschgeld» befinde, welches sie umgehend abheben und zwecks Sicherung einem Abholer – hier dem Sohn des Beschwerdeführers – mit einem Lösungswort übergeben solle. Man gehe davon aus, dass das Geld in Tat und Wahrheit via den Beschwerdeführer und dessen Sohn an Hintermänner hätte fliessen sollen, wobei die beiden am Deliktsgut beteiligt worden wären.