5.2 Gemäss den Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Haftantrag besteht der dringende Tatverdacht, dass der Beschwerdeführer, sein Sohn sowie weitere, derzeit unbekannte Personen an einem Betrugsversuch (Betrugsform des falschen Polizisten) beteiligt gewesen sein sollen. So sei der Sohn des Beschwerdeführers, E.________, am 12. Mai 2023 auf frischer Tat von der Polizei angehalten worden, als er an der F.________ (Adresse) bei H.________ (nachfolgend: H.________) CHF 4’200.00 Deliktsgut aus einem Betrug habe abholen wollen.