Die Staatsanwaltschaft beantragte mit delegierter Stellungnahme vom 5. Juni 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Zudem teilte sie mit, dass das zunächst wegen Betrugs gegen den Beschwerdeführer geführte Strafverfahren mit Verfügungen vom 16. und 25. Mai 2023 auf den qualifizierten Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs sowie den Tatbestand der Geldwäscherei ausgedehnt worden sei. Mit Replik vom 7. Juni 2023 (vorab per E-Mail) hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Anträgen fest. Mit Eingabe vom 12. Juni 2023 reichte die Staatsanwaltschaft abschliessende Bemerkungen ein, wobei sie an ihren Anträgen festhielt.