_ verteidigt werde. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete mit Eingabe vom 31. Mai 2023 unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid auf eine Stellungnahme. Gleichzeitig stellte es der Beschwerdekammer die Akten des Haftverfahrens KZM 23 663 zu. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit delegierter Stellungnahme vom 5. Juni 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.