Am 15. Mai 2023 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft des Beschwerdeführers für eine Dauer von einem Monat bis zum 11. Juni 2023 an (KZM 23 663). Dagegen erhob der private Verteidiger des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt C.________, am 26. Mai 2023 (Poststempel: 26. Mai 2023) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1.