3 2.3 Auf die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde ist somit einzutreten. Ob die vom Beschwerdeführer gerügten inhaltlichen Mängel am Gutachten zu dessen Unverwertbarkeit resp. Entfernung aus den Akten führen, ist im materiellen Teil zu prüfen und tangiert die Eintretensfrage nicht.