Diese enthält mit der Bezeichnung «12 x 72cl J.________ Cuvée Weiss, VdTs» ebenfalls keine zusätzliche Angabe über Ursprung, Herkunft, Weinsorte oder Jahrgang. Die Angabe «D.________» im Sinne der Weinkellerei ist – wie erwähnt – nicht Teil des Verbots. Somit entspricht die Deklaration an der Ware selbst ebenfalls den Vorgaben der Weinverordnung. Eine Warenfälschung liegt jedenfalls nicht vor. In Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft ist dabei unbeachtlich,