11 muss zusätzlich «Schweizer» angegeben werden. Zusätzliche Angaben wie Angaben über Ursprung, Herkunft, Weinsorte oder Jahrgang sind verboten (Abs. 4). 6.4 Im Protokoll der 81. Generalversammlung vom 8. Juli 2021 wird festgehalten, dass die Zukäufe von Wein alle nicht AOC-Weine, d.h. die Weine der F.________Linie betroffen hätten. Für das Jahr 2019 seien dies «G.________», «H.________», «I.________ Wein» und der «J.________» aus dem Jahr 2017/2018 als Spezialfall gewesen.