Es kann sich weiterhin um eine unerlaubte Substanzveränderung handeln, wie dies beim Verwässern von Milch oder Verschneiden von Wein der Fall ist. Die Täuschung kann aber auch durch eine Veränderung des Erscheinungsbildes der Ware erreicht werden, indem beispielsweise eine Verpackung einen wesentlich grösseren Inhalt verspricht als sie in Wirklichkeit besitzt.