155 StGB). Dies kann durch Einwirken auf die Substanz der Ware (z.B. durch Verschneiden von Wein), eine Veränderung der natürlichen Beschaffenheit oder ihres Erscheinungsbildes oder durch beliebige andere Manipulation geschehen (ROTH, in: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht, 2020, 7. Kapital: Strafbestimmungen und Rechtsschutz, N. 31). Subjektiv ist Vorsatz und die Absicht der Täuschung im Handel und Verkehr erforderlich.