Die unvollständigen Jahresrechnungen hätten dem Vertuschen des «Warenfälscher- Tatbestands» gedient. Würden alle Fremdweineinkäufe, die in den Jahresrechnungen nicht genannt worden seien, aber aufgrund des Verfahrens zu tage geführt worden seien, zusammengerechnet, ergebe dies eine fast siebenstellige Zahl zu Einstandspreisen. Der Bruttoverkaufspreis sei drei- bis viermal höher, was eine mögliche Deliktssumme in Millionenhöhe ergebe.