7 auf den Vorwurf der unwahren Angaben über kaufmännische Gewerbe (Art. 152 StGB; vgl. Ziffer 4.3.2), festgehalten werden, dass der entschädigungslose Ausschluss aus der Genossenschaft nicht ausreicht, um eine Geschädigtenstellung und damit eine Beschwerdelegitimation im Hinblick auf den Vorwurf der Urkundenfälschung zu begründen. Dies, zumal der Ausschluss aus der Genossenschaft gemäss Angaben des Beschwerdeführers aufgrund seines Verhaltens / seiner Einlassungen erfolgt sei.