Zwar macht er in seiner Replik geltend, dass er aufgrund seiner berechtigten Kritik an unwahren und unvollständigen Angaben in den Jahresrechnungen und den Revisionsberichten entschädigungslos aus der Genossenschaft ausgeschlossen worden sei, womit seine Geschädigtenstellung hinreichend ausgewiesen sei. Er bringt aber in seiner Eingabe vom 25. August 2023 selbst vor, dass das Regionalgericht Oberland sein Rechtsbegehren auf Aufhebung des Ausschlusses bzw. Entschädigung am 15. August 2023 unter Kostenfolge abgewiesen habe. Die Überprüfung dieses Urteils ist nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.