___ vom 21. Mai 2021 unmittelbar in seinen Geschäftsinteressen verletzt worden ist, d.h. dass er gestützt auf diesen Bericht für ihn nachteilige Dispositionen getroffen und damit im Vertrauen auf den Bericht einen Schaden erlitten hat. Solche Anhaltspunkte werden vom Beschwerdeführer nicht vorgebracht. Zwar macht er in seiner Replik geltend, dass er aufgrund seiner berechtigten Kritik an unwahren und unvollständigen Angaben in den Jahresrechnungen und den Revisionsberichten entschädigungslos aus der Genossenschaft ausgeschlossen worden sei, womit seine Geschädigtenstellung hinreichend ausgewiesen sei.