Vorliegend ist die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers nicht evident. Dem Beschwerdeführer kommt deshalb nur dann die Stellung eines Privatklägers und damit Beschwerdelegitimation zur Anfechtung der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 11. Mai 2023 zu, sofern er hinreichend zu begründen vermag, dass er gerade durch den angeblich gefälschten Revisionsbericht zur eingeschränkten Revision an die Genossenschaftsversammlung der A.______