Sie hielt fest, dass der Revisionsbericht insofern unwahr sei, als dass er die Jahresrechnung als statutenkonform bezeichnet habe, obwohl der Verwaltungsrat seine Finanzkompetenz durch nicht budgetierte Zukäufe von Fremdweinen sowie Trauben überschritten habe und dieser statutenwidrige Umstand im Revisionsbericht nicht ausgewiesen worden sei. Diese unwahre Angabe sei jedoch nicht von erheblicher Bedeutung, da sie das Gesamtbild über die wirtschaftliche Lage der A.________ nicht verändert habe.