sei, unwahre oder unvollständige Angaben enthalten habe, die das Gesamtbild über die Vermögens-, Finanzierungs- und Ertragslage der A.________ so verändert hätten, dass der Beschwerdeführer oder weitere Adressaten in ihren wirtschaftlichen Entscheidungen beeinflusst worden sein könnten. Sie hielt fest, dass der Revisionsbericht insofern unwahr sei, als dass er die Jahresrechnung als statutenkonform bezeichnet habe, obwohl der Verwaltungsrat seine Finanzkompetenz durch nicht budgetierte Zukäufe von Fremdweinen sowie Trauben überschritten habe und dieser statutenwidrige Umstand im Revisionsbericht nicht ausgewiesen worden sei.