Sodann betont der Beschwerdeführer die Erheblichkeit der angeblich falschen Information. Damit macht der Beschwerdeführer – zumindest implizit – eine abstrakte Gefährdung der aktuellen und potentiellen Genossenschafter aufgrund angeblich falscher resp. nicht enthaltener Informationen geltend. In der Einstellungsverfügung prüfte die Staatsanwaltschaft, ob der Revisionsbericht, welcher festgestellt habe, dass alles gesetzes- und statutenkonform gewesen