vor, dass der Verwaltungsrat statutenwidrig seine Finanzkompetenz durch nicht budgetierte Zukäufe von Fremdweinen sowie Trauben überschritten habe und dieser Umstand von der Revisionsstelle nicht ausgewiesen worden sei. Diese habe sich geweigert, einen entsprechenden Hinweis in ihren Revisionsbericht aufzunehmen, und anlässlich der Generalversammlung mündlich bestätigt, dass es keine Verstösse gegeben habe. Dadurch sei von der A.________ u.a. der Tatbestand der unwahren Angaben über kaufmännische Gewerbe erfüllt worden.